User talk:J.-H. Janßen

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Reminder to vote now to select members of the first U4C[edit]

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Dear Wikimedian,

You are receiving this message because you previously participated in the UCoC process.

This is a reminder that the voting period for the Universal Code of Conduct Coordinating Committee (U4C) ends on May 9, 2024. Read the information on the voting page on Meta-wiki to learn more about voting and voter eligibility.

The Universal Code of Conduct Coordinating Committee (U4C) is a global group dedicated to providing an equitable and consistent implementation of the UCoC. Community members were invited to submit their applications for the U4C. For more information and the responsibilities of the U4C, please review the U4C Charter.

Please share this message with members of your community so they can participate as well.

On behalf of the UCoC project team,

RamzyM (WMF) 23:16, 2 May 2024 (UTC)[reply]

Nach den Koordinaten ist das Foto im Category:Landschaftsschutzgebiet Herrnhuter Bergland aufgenommen, weshalb ich es auch in die Kategorie gepackt hatte. Die meiste Fläche des NSG liegt auch im LSG, allerdings nicht vollständig, daher kann man die NSG Kategorie nicht komplett in die LSG Kategorie packen. GPSLeo (talk) 15:14, 31 May 2024 (UTC)[reply]

Hallo GPSLeo, der besagte Mondscheinsee liegt direkt an der Grenze des Naturschutzgebiets, aber noch vollständig darin. Leider funktioniert der GPS-Empfang an dieser Stelle des Eulbuschs bei meiner Canon-Kamera nur sehr eingeschränkt bzw. sogar gar nicht. Daher kann es zu den erkannten Unschärfen kommen. Allerdings ist außerdem grundsätzlich zu bedenken, dass die Koordinaten von Kamerastandpunkt und Aufnahmeobjekt durchaus stark variieren können. Das heißt, ich stehe mit meiner Kamera auf einem Waldweg im Landschaftsschutzgebiet, fotografiere aber dennoch das direkt angrenzende Naturschutzgebniet. Ich hoffe, wir können die Unklarheit damit beseitigen? Gruß J.-H. Janßen (talk) 15:21, 31 May 2024 (UTC)[reply]
Da haben wir uns missverstanden. Das NSG ist in großen Teilen auch LSG. Nur ein kleiner Zipfel im Süden ist nur NSG, der Rest des Gebiets ist beides. GPSLeo (talk) 15:48, 31 May 2024 (UTC)[reply]
Hallo GPSLeo, ich glaube nicht. Denn laut digitalem Kartenwerk des BfN (abrufbar unter https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de) wird das NSG vollständig vom LSG umschlosssen. Wobei ganz klar gesagt sein muss: Ein NSG kann gar nicht Teil eines LSG sein, weil ein NSG naturschutzrechtlich sehr viel höher angesiedelt ist. NSG schlägt also gewissermaßen LSG, da sie nicht gleichrangig sind. Die besagte BfN-Karte zeigt das auch. Eine Fläche kann daher auch nicht zugleich "beides", als NSG und LSG sein. Oder hast Du im Gelände schon jemals irgendwo die zugehörigen Schilder einträchtig nebeneinander stehen gesehen? Ich jedenfalls nicht. Gruß J.-H. Janßen (talk) 16:25, 31 May 2024 (UTC)[reply]
Die BfN Karte ist auch meine Quelle und die zeigt wenn man die Naturschutzgebiete ausblendet die Fläche des NSG als LSG an. Die Doppelausweisung kann durchaus Sinn machen, etwa um Verbote aus der LSG Verordnung in der NSG Verordnung nicht noch einmal wiederholen zu müssen oder das Gebiet als LSG geschützt zu haben, wenn die NSG Verordnung aufgehoben wird. Ein anderer häufiger Grund ist wohl, dass man die andere Verordnung nicht anfassen wollte, was hier aber wohl nicht der Fall ist. Das NSG hat 2018 eine neue Verordnung bekommen und das LSG wurde 2022 durch das LSG Herrnhuter Hügelland und Bachtäler ersetzt. Aber auch in der Verordnung von 2022 wird die NSG Fläche von 2018 als Teil des LSG dargestellt. GPSLeo (talk) 16:52, 31 May 2024 (UTC)[reply]
Hm, Du hast recht. Da scheint es sich um eine ostdeutsche Spezialität zu handeln. Ich kenne es allerdings zumindest aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nur so, dass dort die von Landschaftsschutzgebieten umschlossenen Naturschutzgebiete auf der BfN-Karte immer ganz akurat aus diesen "ausgestanzt" sind. Und das ist auch der Wissensstand, den ich in meiner ganzen Ausbildung (und danach) erhalten habe. Ein kurzer Test in mir bekannten Brandenburger Ecken hat aber ein ebensolches Bild wie in Sachsen ergeben. Das heißt, mit der geänderten Verordnung hat das offenkundig nichts zu tun. Vielleicht sollte man mal beim BfN anfragen, was es mit diesen unterschiedlichen Gepflogenheiten auf sich hat. Möglicherweise ist es eine Föderalismusfrage und ähnlich wie bei den Denkmallisten, bei denen ja auch jedes Bundesland mit einer eigenen Datenanwendung herumgurkt und man sich teils mühsam einarbeiten muss. Aber wie auch immer: Du kannst das gesamte NSG Hengstberg jetzt aber beruhigt unter das LSG Herrnhuter Hügelland und Bachtäler packen! Der winzige Zipfel im äußersten Westen des Gebiets ist sicher zu vernachlässigen, möchte ich meinen. Aber wenn Dir das doch zu heiß ist, nimm nur den Mondscheinsee hinein. Denn der liegt allemal drin! Gruß J.-H. Janßen (talk) 17:21, 31 May 2024 (UTC)[reply]
Beim neuen LSG ist, wenn ich das richtig gesehen habe, der Zipfel jetzt auch mit drin. Entsprechend passt das auf jeden Fall. Ich würde dein Foto aber trotzdem in die alte LSG Kategorie packen, da es ja 2019 vor Ausweisung des neuen LSG aufgenommen wurde. Nach meinem Bild sind die Überlappungen eher schon der Regelfall als die Ausnahme. Nur in Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein scheint es das gar nicht zu geben. In NRW und im Saarland gibt es das sehr selten. Bei der anderen Hälfte ist eher so, dass NSG die nicht auch LSG sind die Ausnahme darstellen. GPSLeo (talk) 17:45, 31 May 2024 (UTC)[reply]